Allgemeine Geschäftsbedingungen von MoMo-Sauerland
Ihr Kaufvertrag kommt zustande mit MoMo-Sauerland,
Heidering 15
D-59872 Meschede
Geschäftsinhaber: M. Feldmann
Steuernummer: 334 / 5055 / 1965
1) Geltungsbereich
(1) MoMo-Sauerland führt Ihre Bestellungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.
(2) Die AGB gelten für alle Bestellungen und werden mit jeder Bestellung, in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung, von Ihnen anerkannt.
(3) Die aktuell gültigen AGB können zu jeder Zeit unter
www.momo-sauerland.de/agb
eingesehen, herunter geladen und ausgedruckt werden.
(4) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.
(5)Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind für die Firma MoMo-Sauerland erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde.
2) Preis- und Warenangaben
Ausschlaggebend für Ihre Zahlungsverpflichtung ist immer die Ihnen zugesandte Rechnung. Unsere Preise enthalten nach §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer. Preiskorrekturen von Tippfehlern behalten wir uns vor. Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde.
3) Bestellvorgang und Vertragsabschluss
Die Inhalte der Bestellung werden durch Absenden der Bestellung an uns abgeschickt oder telefonisch an uns gegeben. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Auslieferungsbestätigung oder mit der Auslieferung der Ware zustande.
4) Zahlung
Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse wie in der Bestellbestätigung angegeben.
5) Versand
(1) Die bestellten Waren werden auf dem schnellsten Wege geliefert. Falls nicht alle bestellten Waren vorrätig sein sollten, behalten wir uns Teillieferungen vor. Sie erhalten deshalb von uns gegebenenfalls mehrere Lieferungen und Rechnungen.
(2) Für den Versand werden Portokosten berechnet, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
(3) Die Waren werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse ausgeliefert.
(4) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Käufer über.
(5) Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
6) Untersuchungspflichten des Kunden
(1)Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf Mengenabweichungen und offensichtliche sonstige Mängel, zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtlich in diesem Sinne sind Mängel, die so offen zu Tage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen.
(2)Mengenabweichungen, offensichtliche Mängel und Fehllieferungen hat der Kunde MoMo-Sauerland innerhalb von zehn Arbeitstagen (= Arbeitstage sind Montag bis Freitag) nach Ablieferung mitzuteilen.
(3)Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.
(4)Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
(5)Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mitteilung an MoMo-Sauerland.
(6)Bei offensichtlichen Mängeln oder Fehllieferungen trägt MoMo-Sauerland die anfallenden Versandkosten.
7) Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen. Die Gewährleistungsfrist im Fall einer Versendung der Waren beginnt mit Zurverfügungstellung der Sache an dem Bestimmungsort des Kunden, jedoch spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Sachen zu laufen. Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) MoMo-Sauerland leistet zunächst nach ihrer Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Der Kunde hat zwei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten (Pflichtverletzungen), insbesondere für nur geringfügige Mengenabweichungen oder Mängel, ausgeschlossen. Der Kunde hat MoMo-Sauerland bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen.
(3) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des gerügten Mangels gegen MoMo-Sauerland zu.
(4) Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem von der Firma MoMo-Sauerland nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
(5) Zeigt sich ein Mangel erst später als 2 Jahre seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es MoMo-Sauerland frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
(6) Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch MoMo-Sauerland.
(7) Ist MoMo-Sauerland auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, oder ist MoMo-Sauerland für eine vorgenommene Fehlerbeseitigung nicht gewährleistungspflichtig gewesen, kann MoMo-Sauerland vom Kunden die Vergütung ihres damit verbundenen Aufwandes auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungsbewirkung gültigen MoMo-Sauerland – Preisliste verlangen.
8) Gewährleistungsausschluss
(1) Die Überprüfung der Kompatibilität von unseren Produkten mit uns fremden Modellen und Sendern obliegt dem Kunden.
(2) Wenn MoMo-Sauerland den Zusammenbau von Modellen übernimmt, ist der Kunde die Person, die dieses Modell in Verkehr bringt. Die Prüfung der Konformität obliegt dem Kunden.
9) Widerrufsrecht / Rückgaberecht
Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens MoMo-Sauerland zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, e-Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware an MoMo-Sauerland. Die Ware muss in ordnungsgemäßem Zustand, ohne Gebrauchsspuren, mit der Originalrechnung, in der Originalverpackung und frei von Rechten Dritter an die Firma MoMo-Sauerland zurückgeschickt werden. Das Widerrufsrecht / Rückgaberecht ist ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt worden sind.
10) Widerrufsfolgen / Rückgabefolgen
(1) Die Rücksendekosten trägt der Kunde.
(2) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Der Besteller hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist, wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Der Besteller kann im Falle einer Rücksendung (im Rahmen der 2 Wochen) diese Kosten vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
(3) Der Kaufvertrag wird nach Eingang des Widerrufs aufgelöst. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird innerhalb von 14 Tagen per Überweisung erstattet.
(4) Falls die von Ihnen zurückgesandte Ware Beschädigungen aufweisen sollte, berechtigt uns das zum Geltendmachen von Ersatzansprüchen.
11) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MoMo-Sauerland.
12) Datenschutz
Wir versichern Ihnen, die von Ihnen uns überlassenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu nutzen. Indem Sie die Bestellung an uns abgeben, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die von Ihnen übermittelten Informationen durch MoMo-Sauerland gespeichert werden und zum Zwecke der Erbringung der Leistung sowie zur Abrechnung verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe Ihrer Daten an andere Dienstanbieter findet nicht statt. Sie haben das Recht, diese Zustimmung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
13) Haftungsausschluss
(1) Wir üben bei der Erstellung des Produktes größte Sorgfalt aus. Jedes Produkt verlässt getestet und funktionsfähig unser Haus. Dennoch können wir keine Haftung für Transportschäden, die Richtigkeit des Einbaus und die Verträglichkeit / Kompatibilität mit uns fremden Modellen und Sendern übernehmen.
(2) Ferner unterliegen mittelbare Schäden, Funkstörungen und Mangelfolgeschäden nicht unserer Haftung.
(3) Darüber hinaus ist die Haftung aus dem gesamten Vertragsverhältnis auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(4) MoMo-Sauerland haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung des Produktes, falschen Einbau oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung des Produktes oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.
(5) In jedem Falle ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den Sie für den Erhalt der betreffenden Ware gezahlt haben.
14) Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten ist Meschede. Es gilt die ausschließliche Verwendung deutschen Rechts.
15) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen werden durch die entsprechende gesetzliche Bestimmung ersetzt.
Stand der AGB: 1. Januar 2022